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DI Oskar Beer

Zimmermeister, Baumeister

Sachverständiger für Holzbau
Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten
und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen


Der Sachverständige

Zur Klärung von Streitfragen, der Vermeidung oder auch zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren und in laufenden Gerichtsverfahren wird auf das Fachwissen von Sachverständigen zurückgegriffen. Sachverständige müssen eine umfangreiche berufliche Erfahrung in den eingetragenen Fachgebieten nachweisen. Dadurch wird hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gewährleistet. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (BGBl 1975/137 in der Fassung BGBl 1994/623 und BGBl I 1998/168 - SDG) geregelt.