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DI Oskar Beer
Zimmermeister, Baumeister
Zur Klärung von Streitfragen, der Vermeidung oder auch zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren und in laufenden Gerichtsverfahren wird auf das Fachwissen von Sachverständigen zurückgegriffen. Sachverständige müssen eine umfangreiche berufliche Erfahrung in den eingetragenen Fachgebieten nachweisen. Dadurch wird hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gewährleistet. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (BGBl 1975/137 in der Fassung BGBl 1994/623 und BGBl I 1998/168 - SDG) geregelt.
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